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Lexikon der Apotheken Fachbegriffe



Sie wollen wissen was der Begriff "Homöopathie" eigentlich bedeutet oder was eine Wechselwirkung ist? Hier finden Sie eine Antwort. Die wichtigsten Begriffe aus den Bereichen Medikamente und Apotheke finden Sie hier wie in einem Lexikon alphabetisch geordnet von A wie Antibiotika bis Z wie Zuzahlung.


Antidot: Gegenmittel bei Vergiftungen.

Antiseptikum (Mehrzahl: Antiseptika): Keimhemmende oder -abtötende Mittel.

Anwendungsfehler: Nichteinnahme oder nicht bestimmungsgemäße Anwendung von Medikamenten: die Folge können ernstere gesundheitliche Probleme sein

Apotheke: Versorgt die Bevölkerung auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ordnungsgemäß mit Medikamenten - inklusive kompetenter Beratung. In Deutschland gibt es über 21.000 öffentliche Apotheken, so dass auf 3.800 Einwohner durchschnittlich eine Apotheke kommt

apothekenpflichtig: Medikamente, die der Beratung bedürfen und deshalb per Gesetz nur über Apotheken zu beziehen sind

Applikation: Verabreichen von Medikamenten

Arzneibuch: Vom Bundesministerium herausgegebene Sammlung pharmazeutischer Vorschriften, die Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln sowie deren Verpackungsmaterialien betreffen

Arzneimittel: Das Wort Arzneimittel umfasst Tabletten, Tropfen, Dragees usw. und wird oft gleichbedeutend mit den Begriffen Heilmittel, Medikament oder Präparat benutzt. In Deutschland müssen Arzneimittel vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden

Arzneimittelrisiken: Gefahren, welche durch die Einnahme von Arzneimitteln auftreten wie Nebenwirkungen, Gegenanzeigen oder Abhängigkeit. Im Normalfall überwiegen Krankheitsrisiken die Arzneimittelrisiken um ein Vielfaches

Arzneimittelsicherheit: Alle Maßnahmen, mit denen die Gefahren im Umgang mit Arzneimitteln gemindert werden

Aut idem: Apotheker können das vom Arzt verordnete Medikament durch ein günstigeres mit gleichem Wirkstoff, gleicher Darreichungsform, Dosierung und Packungsgröße ersetzen. Hat der Arzt auf dem Rezept vor dem aufgeführten Medikament ein Kreuz bei Aut idem gemacht, dann darf der Apotheker das Medikament nicht ersetzen.

Beipackzettel: Im Beipackzettel stehen die Pflichtinformationen des Herstellers über das Medikament

Diagnostika: Medikamente oder spezielle Tests zur Erkennung von Krankheiten

Dosierung: Einnahmemenge eines Medikamentes: Wie viel, wann, wie häufig, wie lang

Dosis: Einzunehmende Menge eines Medikamentes, die nach Einzel- und Tagesdosis (Menge in 24 Stunden) unterschieden wird.

Fachapotheker: Speziell ausgebildeter Apotheker

Festbetrag: Höchstbetrag, den die gesetzlichen Krankenkassen bei bestimmten Medikamenten auf Rezept aus der Apotheke erstatten. Verschreibt der Arzt ein über dem Festbetrag liegendes Medikament, so muss der Patient die Differenz zwischen Festbetrag und Medikamentenpreis selbst bezahlen

Freiverkäuflich: Medikamente sind freiverkäuflich, wenn sie auch außerhalb von Apotheken in Lebensmittelgeschäften oder Drogerien verkauft werden dürfen

Gegenanzeige: (Kontraindikation) Beschwerden, Erkrankungen oder Umstände, z.B. Schwangerschaft, bei denen das Medikament nicht oder nur mit Einschränkungen nach Rücksprache mit dem Arzt angewandt werden darf

Generikum: Medikament mit einem Wirkstoff, dessen Patentschutz abgelaufen ist und das als oft preiswerteres Nachahmerpräparat auf dem Markt ist

Homöopathie: Das vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann entwickelte Therapieverfahren beruht auf dem Prinzip, dass Ähnliches mit Ähnlichem behandelt wird (Similia similibus curentur). Durch homöopathische Medikamente soll der Körper zur Selbstheilung angeregt werden. Zum Beispiel sollen Substanzen, die Brechreiz verursachen, in niedrigster Dosierung Übelkeit vorbeugen oder behandeln

Indikation: Heilanzeige oder Grund für die Anwendung eines bestimmten diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens bei einem Erkrankungsfall.

Interaktion: Wechselwirkung mit anderen Medikamenten.

Kombinationspräparat: Medikament, das mehrere Wirkstoffe enthält

Kontraindikation: Gegenanzeige

Mehrzahlung: Differenz zwischen Medikamenten Preis und Festbetrag

Nahrungsergänzungsmittel: Präparate, welche die Gesundheit stärken und erhalten sollen. Sie beugen Nährstoffmangel vor oder gleichen eine bereits bestehende Unterversorgung mit essenziellen Nährstoffen aus. Hierzu zählen unter anderem niedrig dosierte Vitamin- und Mineralstoffpräparate.

Naturheilmittel: Medikamente, die einer besonderen Therapierichtung dienen. Hierzu zählen Phytopharmaka und Homöopathika

Nebenwirkungen: Unerwünschte Begleiterscheinungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eines Medikamentes. In der Packungsbeilage aufgelistete Nebenwirkungen müssen nicht auftreten

Non-Compliance: Falsch- und Nichtanwendung von Medikamenten. Bei etwa 30% der Falschanwendungen kommt es zu Gesundheitsschäden, die zum Teil mit Krankenhausaufenthalten enden.

Normpackungen: Genormte Packungsgrößen für Medikamente. N1 steht für kleinste Packungen zum Testen der Verträglichkeit oder für die Akuttherapie. N2 ist die mittlere Packungsgröße bei nicht dauerhafter Erkrankung. N3 als größte Packung dient zur Langzeittherapie

Nutzen-Risiko-Bewertung: Abwägung der Wirkung und Nebenwirkungen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch dürfen keine schädlichen Wirkungen auftreten, die medizinisch vertretbare Maßstäbe übersteigen

Offizin: Kundenraum der Apotheke

Originalpräparat: Medikament, das aufgrund des Patentschutzes zuerst allein auf dem Markt ist. Ein Nachahmerpräparat (Generikum) darf erst nach Ende des Patents auf den Markt gebracht werden

Parallelimport: Medikamente, die aus dem Ausland importiert worden sind, aber den gleichen oder sehr ähnlichen Namen sowie die gleiche Zusammensetzung wie das deutsche Medikament haben

Phytopharmaka: Pflanzliche Medikamente

Placebo: Ein Scheinarzneimittel, welches keinen Wirkstoff enthält. Es kann durchaus eine Wirkung haben, allerdings ist diese dann durch andere Mechanismen als durch einen Stoff mit pharmakologischer Wirkung zustande gekommen.


Psychopharmakon (Pl.: Psychopharmaka): Medikament, das auf die Psyche wirkt.

Reimport: Beim Reimport handelt es sich um Medikamente, die in Deutschland hergestellt, ins Ausland exportiert, und dann auf Grund der niedrigeren Preise nach Deutschland zurück importiert werden

Reiseapotheke: Enthält Medikamente, die dazu bestimmt sind, sich im Urlaub gegen gesundheitliche Beschwerden zu wappnen und die Medikamente, die regelmäßig auch zu Hause eingenommen werden

Resistenz: Krankheitserreger können gegenüber bestimmten Medikamenten (Antibiotika) resistent werden, so dass diese nicht mehr wirken.

Retard-Arzneimittel: Medikamenten Form, die den Wirkstoff verzögert freigibt. Dadurch wird die Wirkdauer verlängert und die Medikamente müssen seltener eingenommen werden

Rezept: Verordnung des Arztes, welches Medikament in welcher Menge abzugeben ist

Rezeptur: Individuelle Herstellung von Medikamenten in der Apotheke auf Kundenwunsch oder Verschreibung durch einen Arzt

Rote Liste: Auflistung von Medikamenten, herausgegeben vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie

Selbstmedikation: Behandlung mit Medikamenten ohne ärztliche Abklärung und ohne Rezept. In Ihrer Apotheke finden Sie hierzu kompetente Beratung

Verschreibungspflicht: Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur nach ärztlicher Verordnung abgegeben werden, da die Therapie eine ärztliche Kontrolle erfordert

Wechselwirkung: Interaktion. Gegenseitige Beeinflussung zweier oder mehrerer Medikamente sowie von Medikamenten mit Lebensmitteln, z.B. Käse, Milch, Alkohol. Durch eine Interaktion kann die Wirkung verringert, verstärkt oder verlängert werden. Falls Sie mehrere Medikamente nehmen, klären Sie eventuelle Wechselwirkungen mit Ihrem Arzt oder Apotheker ab

Zulassung: Der pharmazeutische Unternehmer muss bei der gesetzlich vorgeschriebenen Zulassung die Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit seines Medikamentes nachweisen

Zuzahlung: Beteiligung der Patienten an den Ausgaben der Krankenkassen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Selbstbeteiligung (früher: "Rezeptgebühr") genannt. Voraussetzungen für eine Befreiung oder teilweise Befreiung von der Zuzahlung z.B. bei Medikamenten in der Apotheke sind gesetzlich geregelt.

Autoren und Quellen
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